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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Du suchst eine neue Herausforderung? Wir suchen Fahrlehrer!

06.07.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt 2 Fahrlehrer/innen der Klasse B und A.   Egal, ob Du Deine Fahrlehrerlaubnis haupt- oder nebenberuflich bei uns einsetzen möchtest, bieten wir Dir: Eine professionelle Arbeitsumgebung in einem starken zusammengewachsenen Team Sollten Dich auszeichnen: Professionelles und gepflegtes Auftreten, sowie ein freundlicher Umgang mit den Fahrschülern Serviceorientiertes Handeln Wir gehen wertschätzend miteinander um und erwarten ebensolches Verhalten auch von jedem weiteren Mitglied unseres Teams, um die Zufriedenheit aller, Mitarbeitern als auch Kunden, sicherzustellen. Ehrlichkeit und respektvollen Umgang mit den Fahrschülern setzen wir als selbstverständlich voraus. Du bist im Besitz weiterer Fahrlehrerlaubnisklassen oder möchtest dein Tätigkeitsfeld erweitern? Wir helfen Dir gerne beim Erwerb weiterer Ausbildungsklassen und ermöglichen Dir, diese auch einzusetzen. Der Erfolg des FSZ Fahrschul-Zentrums begründet sich durch unser starkes Team. Das wissen wir zu schätzen. Motivierte Kollegen, die miteinander arbeiten und sich gegenseitig unterstützen sind das Fundament dieses Erfolgs.       Neben den üblichen Leistungen einer guten Fahrschule (leistungsgerechte und pünktliche Bezahlung, Auto, Handy, freie Zeiteinteilung, usw.) bieten wir Dir: Familiären, wertschätzenden Umgang Ein professionelles Umfeld Ein sicheres unbefristetes Arbeitsverhältnis Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Bezahlte, sinnvolle Weiterbildungen unter Berücksichtigung der eigenen Interessen Betriebliche Altersvorsorge Deine Meinung, Deine Erfahrungen und auch Deine Ideen finden bei uns Gehör. Verschiedene Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Vollzeit, Stunden- oder Tageweise) sind möglich. Sollten wir Dein Interesse geweckt haben Teil unseres Teams zu werden, freuen wir uns auf Deine kurze elektronische, telefonische oder persönliche Bewerbung. In einem persönlichen Gespräch erhältst Du gerne die Gelegenheit, Deine Wünsche zu äußern, sowie einen Einblick in unser Unternehmen zu bekommen. Wir garantieren, dass Deine Bewerbung selbstverständlich höchst vertraulich behandelt wird, auch über das Auswahlverfahren hinaus!

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Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer

20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum in Hockenheim. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ sind die gleichen wie beim Führerschein ab 18. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Landratsamt in Verbindung mit seinem Führerscheinantrag anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen hat. Fahrlehrer Rudi Siefert: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln. Selbst die Versicherungen haben bereits den Vorteil von BF17 erkannt und geben den Teilnehmern dieses Projekts erhebliche Rabatte bei der Fahrzeugversicherung.“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät Rudi Siefert Interessenten gern telefonisch unter 06205 / 28 88 48, per Mail via fsz@fahrschul-zentrum.de oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum . „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. Rudi Siefert erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät Rudi Siefert. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Rudi Siefert, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät Rudi Siefert Interessenten gern telefonisch unter 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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