Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
HAPPY BIRTHDAY 125 Jahre Führerscheinprüfung!
14.08.2018 | FAHRSCHUL-NEWSDer erste offizielle Führerscheintest fand vor genau 125 Jahren am 14. August 1893 in Paris statt. Über den damaligen Prüfling und den Fahrlehrer gibt es keine gesicherten Angaben. Die weltweit ersten Fahrprüfungen nahm in Paris das Bergamt ab, das für alle motorisierten Geräte zuständig war. Führerschein-Aspiranten mussten männlich und mindestens 21 Jahre alt sein. Frauen waren erst vier Jahre später zugelassen. Die erste Führerschein-Besitzerin war Anne de Rochechouart de Mortemart, Herzogin von Uzès. Eben diese war wenig später dann auch die erste Frau, die einen Strafzettel kassierte wegen zu schnellen Fahrens. In Deutschland wurde ein landesweit gültiger Führerschein am 3. Mai 1909 eingeführt. Quelle: SZ Süddeutsche Zeitung
Mehr erfahren >Ergebnis unserer WM-Aktion 2018
19.07.2018 | FAHRSCHUL-NEWSDer Hauptgewinn unserer WM-Aktion ist gezogen! Ein nagelneuer SUZUKI SWIFT hat jetzt eine überglückliche Besitzerin. Bianca S. aus Frankfurt, darf sich auf ihr neues Auto freuen! Bei der Verlosungs-Party in den Räumen des FSZ Fahrschul-Zentrums in Hockenheim fanden sich gestern, am 18.07.2018, alle Teilnehmer des Gewinnspiels ein um zu erfahren wer das Auto, das als Hauptpreis ausgeschrieben war, gewonnen hat. Mit Pizza, Getränken und Knabbereien versorgt, verfolgte man gespannt die Ziehung des Hauptgewinns per Liveübertragung aus Köln. Nachdem bekannt war, wer gewonnen hat, wurden noch verschiedene weitere Preise direkt in unserer Fahrschule verlost. Die Gewinner sind: Maria-Bianca F. aus Waghäusel und Paula R. aus Hockenheim Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern unseres Gewinnspiels und freuen uns mit den Gewinnern. Das gesamte FSZ-Team
Mehr erfahren >Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17
15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSENDie 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern, rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch Rudi Siefert, Inhaber des FSZ Fahrschul-Zentrums , ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen, im Unterschied zu Fahrlehrern, nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert Rudi Siefert. „Weiterhin darf eine Begleitperson, bei Antragstellung, nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
Mehr erfahren >Begleitetes Fahren/Führerscheinklassen
15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, der Führerschein ist ein entscheidender Schritt in Deine mobile Unabhängigkeit. Doch angesichts der schon heute verspürten Bedürfnisse erscheint die Zeit bis zu Deinem 18. Geburtstag quälend lang. Du bist die öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile genauso leid wie den Beifahrersitz? Keine Sorge, wir haben in diesem Monat auch für die in absehbarer Zeit noch nicht volljährigen Verkehrsteilnehmer auf zwei und vier Rädern Lösungen parat! Der Führerschein mit 17 erlaubt es Dir nicht nur, vorzeitig in den Genuss einer Fahrerlaubnis zu kommen, sondern verschafft Dir auch einen gehörigen Vorsprung in puncto Sicherheit und Routine. Warum sich die vorgezogene Ausbildung definitiv lohnt, verraten wir Dir in unserer Rubrik „Rund ums Fahren“. Willst Du Dich hingegen ohne Begleitung in den Sattel schwingen und die Straßen dieser Welt auf zwei Rädern erkunden, kannst Du sogar noch früher durchstarten! Um Dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir in unseren „Bikernews“ die wichtigsten Informationen zu den Führerscheinklassen zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team des FSZ Fahrschul-Zentrums.
Mehr erfahren >Anhänger Führerschein B96
22.06.2018 | FAHRSCHUL-NEWSAnhängerführerschein B.96 Neuer 1-Tages-Kurs am: 02. August 2018 Sie möchten gerne einen Wohnwagen fahren, haben aber nicht den passenden Führerschein? Auszug aus einem Artikel von Caravaning.de vom 23.06.2017: B96: Der Turboführerschein für Caravaner Die Schulungsinhalte sind in zwei Blöcke unterteilt: Einem gut zweieinhalbstündigem Theorie- folgt ein viereinhalbstündiger Praxisteil, der sowohl auf einem Übungsgelände als auch im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet. Alle wichtigen Informationen zum B96 im Überblick Was bringt der B96? Der B96 stellt eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B dar. Er ist damit also keine eigens für sich stehende Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl des B-Führerscheins. Schlüsselzahlen sind Ziffern, die zusätzliche Kompetenzen angeben. Sie sind auf dem Führerschein angeben. Ein Erwerb führt zur Aufhebung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von ursprünglich 750 Kilogramm. Die maximal zugelassene Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Caravan darf jedoch das Gewicht von 4,25 Tonnen nicht überschreiten. Was wird gelernt? Der theoretische Schwerpunkt liegt bei der B96-Schulung beim korrekten Beladen, der Besonderheit der Fahrzeugdynamik sowie der Fahrzeugtechnik. Im Praxisteil werden das An- und Abkoppeln, das Bremsen, das Rangieren und das Fahren auf Land- und Bundesstraße sowie Autobahn gelernt und geübt. Nächster Kurs: 02.08.2018 Beginn: 08:00 Uhr Wo: FSZ Fahrschul-Zentrum Talhausstraße 2 68766 Hockenheim Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Rudolf Siefert unter 0171/9940166 Nur noch wenige Plätze frei, jetzt schnell anmelden https://www.fahrschul-zentrum.de/kontakt/action-showSeminarAnfrage/semID-17286/
Mehr erfahren >Hitze im Auto
15.06.2018 | FAHRSCHUL-WISSENAutofahrer geraten angesichts tropischer Verhältnisse im Fahrzeuginnenraum gehörig ins Schwitzen. Wirkliche Abkühlung verspricht bei Höchsttemperaturen von bis zu 60 Grad lediglich die Klimaanlage. Die Hitzewelle hat das Frühjahr 2018 weiter fest im Griff. Ende Mai meldete der Deutsche Wetterdienst mit Spitzenwerten von bis zu 33,3 Grad den bislang heißesten Tag des Jahres. Auch in der zweiten Junihälfte ist laut aktueller Vorhersagen vorerst nicht mit Abkühlung zu rechnen. Derweil haben die für Freibad-Gänger idealen Bedingungen auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. So wird die drückende Hitze für Fahrer und Insassen zum Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Witterungsbedingte Ermüdungserscheinungen sowie nachlassende Konzentration am Steuer machen insbesondere längere Fahrten zur Herausforderung. „Schon Temperaturen ab 24 Grad im Fahrzeuginnenraum beeinträchtigen nachweislich das Reaktionsvermögen“, weiß Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum. Vielen Autofahrern scheint im Sommer folglich die Klimaanlage als die höchste Errungenschaft der Fahrzeugelektronik. Doch mit der falschen Einstellung kann diese ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen. „Eine zu niedrige Innentemperatur begünstigt Erkältungen und kann zu Verspannungen der Muskulatur führen“, so Rudi Siefert. „Zudem reizt die durch die Klimaanlage ausgestoßene trockene Luft Schleimhäute und Atemwege.“ Laut Empfehlung des ADAC sollte der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur deshalb nie größer sein als sechs Grad. Bei Kurzfahrten sei es ohnehin ratsam, die Klimaanlage gar nicht erst einzuschalten und stattdessen die Fenster zu öffnen. „Zugluft ist die wesentlich umweltfreundlichere Alternative“, bestätigt auch Rudi Siefert. „Die eingeschaltete Klimaanlage bedeutet je nach Technik und Einstellungen bereits auf 100 Kilometer einen Mehrverbrauch von bis zu zwei Litern. Der CO2-Ausstoß steigt dabei parallel zum Energieverbrauch.“ Wer am Steuer dennoch nicht auf die automatisierte Kühlung verzichten kann, sollte die Bedienung auch hinsichtlich der Wartung beherrschen: „Wenige Minuten vor Erreichen des Zielorts sollten Sie die Kühlung abschalten und lediglich das Gebläse weiter laufen lassen, damit das Kondenswasser verdunstet. Ansonsten kommt es aufgrund der Restfeuchtigkeit im Lüftungssystem früher oder später zur Bildung übelriechender Bakterien und Pilze.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
Mehr erfahren >NEWSLETTER
Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!
Jetzt Newsletter abonnieren