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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

FAHRSCHULE: Fahrten mit bedingtem Welpenschutz

11.11.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

Ich gebe zu, ich ertappe mich selbst manchmal dabei, im täglichen Stadtverkehr an den mit dem „Fahrschule“-Schild gekennzeichneten Fahrzeugen etwas ungeduldig zu werden. Und bin damit nicht allein: Wir fürchten offenbar die relative Langsamkeit der Unsicheren oder etwa das Motor-Abwürgen beim Anfahren an Ampeln und haben Sorge, hinter einem langsam fahrenden Lernauto den Anschluss an den üblichen Verkehrsfluss (am Ende nur Sekundengewinne) zu verpassen. – Vielleicht ahnen wir aber auch, dass vorausfahrende Fahrschulfahrzeuge ein Stück weit unberechenbarer sind als die üblichen Mit-Verkehrsteilnehmer. So das Fahrschulauto, dass im Kreisverkehr plötzlich bremst, weil der Fahrschüler einen Passanten zu nahe kommen sieht und die Situation möglicherweise noch nicht richtig einschätzen kann. Aber eine Gefahrbremsung beherrscht er. Wenn es dann kracht, will keiner schuld sein. Nachdem das Amtsgericht zunächst beiden Beteiligten die gleichen Schuldanteile zusprach, wegen grundlosem Bremsen (Fahrschule) einerseits und zu geringem Abstand (Auffahrender) andererseits, entschied das Landgericht anders: „Mit dem grundlosen starken Abbremsen eines Fahrschulautos muss grundsätzlich gerechnet werden.“ Obwohl das Gericht grundsätzlich beiden Parteien einen Verkehrsverstoß zur Last legt, wird der Verstoß des Lernenden weniger schwer bewertet. Dagegen wird „die gesteigerte Sorgfaltspflicht des hinter einem Fahrschulwagens befindlichen Fahrzeugs“ betont. Zum einen diene die deutliche Kenntlichmachung von Fahrschulfahrzeugen bei Übungsfahrten dem Zweck, auf das erhöhte Risiko unangepassten Fahrverhaltens hinzuweisen. Außerdem sei zu beachten, dass das Fahrschulauto beim Verlassen des Kreisverkehrs –  und damit an einer gefährlichen Stelle abgebremst wurde. Aus diesen Gründen entschied das Gericht auf eine Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Auffahrenden. Das Landgericht wies zudem darauf hin, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der einem deutlich gekennzeichneten Fahrschulfahrzeug folgt, mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen müsse. Grundloses Abbremsen gehöre zu den typischen Anfängerfehlern eines Fahrschülers. Wenn ich demnächst einem Fahrschulfahrzeug folge, werde ich mich einfach einmal kurz an die eigene Fahrausbildung erinnern und lasse dem Neuling genügend Abstand zum Üben – bis der Fahrschulwagen eine andere Richtung einschlägt oder sich eine Gelegenheit zum gefahrfreien Überholen ergibt … Quelle: DiH (Redaktion) , DEGENER Verlag

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Parkhausgefahren und die StVO

24.10.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

In Parkhäusern wie auf Parkplätzen gelten die Vorfahrtregeln nicht im üblichen Sinn, wie ein Urteil aus München zeigt: „Inwieweit die Vorfahrtregelung nach § 8 Abs. 1 StVO [gemeint ist die Regel „rechts vor links“, Anm. d. Red.] auf einem Parkplatz Anwendung finde, hänge davon ab, ob die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, also dem Suchverkehr, dienen, oder ob sie darüber hinaus Straßencharakter besitzen“ (AG München, Az.: 333 C 16463/13, Urteil vom 23.06.2016). In Konfliktfällen rund ums Parken, z. B. bei Zusammenstößen, entscheiden Gerichte häufig auf der Grundlage von § 1 der Straßenverkehrsordnung: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“ (§ 1 StVO). Kommt es nach einem Parkhaus-Unfall zum Prozess, wird die Schuld meist gleichermaßen auf beide Parteien verteilt. Schließlich sind hier die Fahrzeuge langsam unterwegs, als „Suchverkehr“ auf dem Weg in die nächstbeste Parklücke. Daher empfiehlt sich grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h und die ständige Bremsbereitschaft als „Goldene Parkhausregel“. Dabei sind die direkten Zusammenstöße nicht das größte Problem für Parkhausbesucher, wie eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, nach der „fast 60 Prozent der Autobesitzer schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug“ gehabt haben, 84 Prozent der Befragten unverschuldet. Die meisten „vermuten Unaufmerksamkeit als Grund“ für die Kratzer, Dellen und Schrammen (66 Prozent), nur etwas „mehr als die Hälfte (56 Prozent) halten Parkplätze und Parkhäuser für zu eng.“ Als weitere Ursache für Parkschäden nennen die Befragten „Hektik und Stress (47 Prozent), Fahrfehler (35 Prozent) sowie Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers etwa durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung (16 Prozent)“. Ärgerlich: 52 Prozent der Betroffenen gaben an, selbst für den Schaden aufgekommen zu sein, fast die Hälfte der Parkschäden (48 Prozent) werden nicht repariert. Auch wenn die Schäden auf den ersten Blick nicht besonders groß und die Hemmung den Unfallort zu verlassen gering ist, Vorsicht: „Wer sich nach einem Zusammenstoß vom Unfallort einfach entfernt, macht sich strafbar. Eine Folge kann der Verlust des Führerscheins sein. Außerdem bleiben die Geschädigten auf den Kosten sitzen“, mahnt die Polizei NRW in ihrer Kampagne „Unfallflucht ist unfair“. Quelle: DiH (Redaktion)            obs/DEVK Versicherungen  

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Kein Grund zur Tarnung: Sichtbarkeit schafft Sicherheit

18.10.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

  „Autofahrer sehen im Dunkeln viel schlechter als bei Helligkeit und erleben einen ständigen Wechsel von Hell und Dunkel, zum Beispiel durch Leuchtreklame oder Lichtreflexe auf nasser Fahrbahn: Wer zu Fuß, mit Rad oder Roller im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern schon von weitem zu erkennen ist“, betont die DEKRA Unfallexpertin Stefanie Ritter. Je früher man gesehen wird, desto sicherer kommen alle ans Ziel. Das gilt nicht nur für Schulkinder, sondern für alle Altersgruppen. Neben einer hellen Kleidung und reflektierenden Accessoires können Fußgänger noch mehr für die eigene Sicherheit tun. „Benutzen Sie vorhandene Überwege, um die Straße sicher zu überqueren!“, empfiehlt z. B. die Landesverkehrswacht NRW in einem gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Polizei veröffentlichten Flyer und appelliert an eine erhöhte Verantwortung und Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer: „Verlassen Sie sich nicht darauf gesehen zu werden, Blickkontakt mit Autofahrern hilft Missverständnisse zu vermeiden.“ Auch sei die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen herannahender Fahrzeuge in der Dunkelheit oft falsch, mahnen die Experten. Aber auch die Autofahrer werden zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt: Nicht alle Fahrzeuge sind mit den modernsten Assistenzsystemen ausgestattet. Die Verbreitung solcher Vorstufen zum automatisierten Fahren geht nur langsam voran. Die Systeme sind zudem meist Fahrzeugen der Oberklasse vorbehalten. Deshalb, und weil nicht alle Menschen daran denken sich selbst durch Kleidung und Verhalten aktiv zu schützen, gelte für Fahrende von Kraftfahrzeugen bei Dunkelheit und schlechter Sicht grundsätzlich: Besonders aufmerksam fahren und nicht ablenken lassen, sowie ausreichend Abstand halten, bremsbereit sein und das Tempo drosseln. DiH (Redaktion) Quelle: DEGENER Verlag            Volkswagen 2019 / Effekt DiH    

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Das Unfallrisiko durch Wildwechsel minimieren

15.10.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und seinen domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe, Hirsche und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zuweilen mit tödlichen Folgen für Mensch und Tier. In der kalten Jahreszeit ist die Gefahr durch Wildwechsel besonders hoch. Die saisonal bedingten Witterungs- und Sichtverhältnisse stellen Verkehrsteilnehmer zudem vor zusätzliche Herausforderungen. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass sich diese Zahl durch ein höheres Risikobewusstsein deutlich verringern ließe: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor massiv die Gefahr durch Wildwechsel.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldgrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß Rudi Siefert. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie, wenn Sie mit Fernlicht unterwegs sind,umgehend abblenden und versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz und ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es gegen die Intuition sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ Herr Siefert empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten. „Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar sind nicht alle Wildunfälle vermeidbar, doch eine erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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