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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Autofahren im Winter - Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee

15.12.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Widrige Witterungsbedingungen machen die kalte Jahreszeit zur Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. So behaglich winterliches Wetter in den eigenen vier Wänden sein mag, so ungemütlich wird es auf den Straßen. Saisonal bedingte Sicht- und Fahrbahnverhältnisse stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar und führen vielerorts zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Insbesondere Fahranfänger fühlen sich unsicher angesichts der Tücken des Winters. Doch Nebel, Schnee und Eis verlangen selbst erprobten Verkehrsteilnehmern ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsvermögen ab. Das richtige Verhalten bei widrigen Verhältnissen kann und will gelernt sein. Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum ist von Berufswegen bei Wind und Wetter auf den Straßen in und um Hockenheim unterwegs und deshalb bestens mit den Gefahren der kalten Jahreszeit vertraut: „Fahren im Winter heißt in erster Linie: Besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Das heißt heftiges Gas geben, abruptes Bremsen und ruckartige Lenkbewegungen in jedem Fall vermeiden, längere Bremswege einkalkulieren und stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wahren.“ Eine angemessene Vorbereitung vor Fahrtantritt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. Rudi Siefert empfiehlt, auch für kürzere Strecken und Routinefahrten ausreichend Zeit einzuplanen: „Stress und Zeitdruck verleiten zu Unvorsichtigkeit, welche gerade bei Glätte schnell fatale Folgen haben kann. Lieber zwanzig Minuten früher losfahren, um unterwegs entspannt und konzentriert zu bleiben. Außerdem muss das Auto vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden – ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus!“ Kommt es während der Fahrt zu einer plötzlichen Verschlechterung der Fahrbahn- oder Sichtverhältnisse, etwa durch gefrierenden Regen oder Schneewehen, legt Herr Siefert Fahrern nahe, ihr Fahrzeug schnellstmöglich abzustellen und auf den Streudienst zu warten. „Selbstüberschätzung ist bei Glätte eine der häufigsten Unfallursachen. Gefährden Sie nicht unnötig Ihre eigene Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Auch hinsichtlich der richtigen Bereifung herrscht seit der Reform der Winterreifenverordnung 2010 Verunsicherung unter Autofahrern. Anders als die im Volksmund verbreitete Regel „Von O(ktober) bis O(stern)“ glauben macht, gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. „Die Winterreifenpflicht hierzulande ist situativ, d.h. die konkrete Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet“, weiß Rudi Siefert. „Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.“ Somit ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter an sich nicht zwangsläufig noch ein Gesetzesverstoß, abgesehen von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen wie Zweitwagen oder Oldtimern, rät Herr Siefert aber entschieden davon ab. Um im Winter auch bei schwierigen Verhältnissen die Kontrolle zu behalten, können ungeübte oder unsichere Fahrer spezielle Sicherheitstrainings absolvieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gerne persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Ein Regelwerk für alle: Die Straßenverkehrsordnung (StVO)

25.11.2019 | FAHRSCHUL-NEWS

Sie betrifft nicht nur die Autofahrer, sondern nahezu alle Menschen unserer Gesellschaft, die sich täglich mit allerhand unterschiedlichen Verkehrsmitteln auf Straßen und Wegen im ländlichen wie städtischen Raum vorwärts bewegen. Da wundert es nicht, dass Vertreter aus allen Bereichen etwas zur Gestaltung der allgemeinen Regeln oder auch besondere Anliegen beizusteuern haben. So sorgt sich die „Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland“ darum, dass „zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern nicht berücksichtigt“ werden: die Geländereiter und Kutschfahrer, im vorgeschlagenen Verordnungstext müsste es dann lauten „… Rad Fahrenden, Reitenden, Gespannfuhrwerken und …“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert unter anderem die vorgesehene Schaffung eines Abbiegepfeils für Radfahrer: „Der ähnliche Pfeil für Autofahrer hat erwiesenermaßen zu weniger Verkehrssicherheit und zu erheblichen Behinderungen vor allem des Fußverkehrs geführt. Vor allem Letzteres ist auch hier zu erwarten. Das neue Verkehrszeichen für Radschnellwege wird ähnlich bewertet: Sofern keine speziellen Regeln für den Verkehr auf Radschnellwegen bestehen, und das ist derzeit nicht der Fall, ist dieses Verkehrszeichen überflüssig und beinhaltet keine anderen Regelungen als Zeichen 237 oder 244.1 (Fahrradstraße).“ Der Verband VDV – Die Verkehrsunternehmen kritisiert die Freigabe des Bussonderfahrstreifens für den Individualverkehr. Sie stehe dem Ziel der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs entgegen, „sie dehnt die Nutzungsmöglichkeit des Individualverkehrs auf die für den ÖPNV vorgesehenen Flächen aus, behindert so den ÖPNV und schafft für den privaten Autoverkehr neue Freiräume auf den anderen Fahrstreifen und sollte gestrichen“ werden. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände möchte ebenfalls die Sonderfahrstreifen allein dem ÖPNV vorbehalten und warnt außerdem z. B. vor den neuen Vorschriften zum Parken (§ 12, Halten und Parken) an Kreuzungen und Einmündungen: „Diese Regelung mit drei Maßen (2 Meter, 5 Meter, und 8 Meter) sind kompliziert und bewirken bei den Fahrzeugführern keine Akzeptanz. Die Problematik sollte baulich gelöst werden.“ Der Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) schlägt sogar ein weiteres Verkehrszeichen vor: „Das Schild bedeutet: Für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht zu Zwecken des gewerblichen Be- und Entladens halten, besteht Haltverbot. Die Länge des Haltverbots ergibt sich aus den ergänzend angeordneten Grenzmarkierungen“. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen an Engstellen (Zeichen 277.1) für nicht zwingend erforderlich und gibt zu bedenken: „Durch die Festlegung eines Mindestabstands beim Überholen eines Radfahrenden von 1,50 m oder mehr ist ein Überholverbot an Engstellen schon gegeben und das Überholverbot per Verkehrszeichen eine Doppelung des bestehenden Verbots. Es gilt § 1 StVO: Rücksichtnahme.“ Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) vermisst grundsätzlich „die konkrete Berücksichtigung des Fußverkehrs als eigenständige Verkehrsart“. – Man darf gespannt sein, inwieweit die weiteren Gesetzesberatungen der Länder im Bundesrat die eine oder andere Anregung in den Entwurf einfließen lassen. Quelle: DiH (Redaktion) Bildquelle: BMVI/BIEK

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Sicher unterwegs bei Nebel

15.11.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

In der kalten Jahreszeit haben Verkehrsteilnehmer mit einer Vielzahl witterungsbedingter Sichteinschränkungen zu kämpfen. Dichter Nebel zählt dabei zu den spezielleren Herausforderungen. Um angesichts drohender Orientierungslosigkeit den Überblick zu behalten, ist am Steuer eine angemessene Reaktion entscheidend. Eine plötzlich auftauchende Nebelwand gehört zu den Horror-Szenarien eines jeden Autofahrers: Schlagartig versinkt die Umgebung im grauen Dunst, die Sicht beschränkt sich auf nur wenige Meter der Fahrbahn. Bei nicht mehr voraussehbarem Straßenverlauf und dem unvorhersehbaren Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, ist die Gefahr vorprogrammiert. Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge, ereigneten sich 2017 auf Deutschlands Straßen 242 nebelbedingte Unfälle. Viele der Betroffenen sind mit der oft unerwartet auftretenden Sichteinschränkung überfordert. Doch auch Fahren bei Nebel ist erlernbar, weiß Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum : „Nebel ist ein gleichermaßen unliebsames wie heimtückisches Phänomen, denn dieser kann, unabhängig der Tageszeit, von einem auf den anderen Moment selbst einen gut ausgeleuchteten Streckenabschnitt nahezu vollständig schlucken. Reagieren Sie deshalb, indem Sie Ihr Fahrverhalten unverzüglich anpassen, sobald sich eine Verschlechterung der Sichtverhältnisse andeutet.“ „Reduzieren Sie zunächst Ihre Geschwindigkeit und wahren Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann“, empfiehlt Herr Siefert. Auf Autobahnen und Landstraßen fungieren dabei die in einem Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand aufgestellten Leitpfosten als wertvolle Orientierungshilfen bei unzureichenden Sichtverhältnissen. „In der Eintönigkeit einer dichten Nebelbank, verliert man am Steuer schnell jegliches Gespür für Geschwindigkeit“ so Rudi Siefert. „Behalten Sie deshalb auch den Tacho im Auge.“ Um die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs zu erhöhen, ist bei einer Sichtweite von unter 50 Metern, zusätzlich zum Abblendlicht, die am hinteren Wagenteil angebrachte Nebelschlussleuchte einzuschalten. Die in neueren Modellen verbauten Nebelscheinwerfer können parallel das Sichtfeld nach vorne erhöhen. „Den Einsatz des Fernlichts sollten Sie hingegen in jedem Fall vermeiden, da dieses im Zweifel nicht nur den Gegenverkehr erheblich behindert, sondern zudem vom Nebel reflektiert wird“, weiß Rudi Siefert. Bei erheblicher Sichteinschränkung können die Umgebungsgeräusche bei leicht geöffnetem Fenster zusätzliche Orientierung bieten. Zudem beugt ein geringer Durchzug auch einem Beschlagen der Autoscheiben vor. Die Feuchtigkeit des Nebels kann sich indes auch auf die Fahrbahnbeschaffenheit auswirken und bei niedrigen Temperaturen blitzartig gefrieren. „Auch hier ist Vorsicht geboten“, warnt Herr Siefert. „Ebenfalls nicht unterschätzen sollten Sie die Anstrengung, die eine Fahrt bei schlechten Sichtverhältnissen für Ihre Augen und Ihr Konzentrationsvermögen im Allgemeinen bedeutet. Wenn möglich pausieren Sie die Fahrt, bis sich die Lage etwas entspannt.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Herr Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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