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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hitze im Auto

15.07.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach einem überdurchschnittlich warmen Frühjahr gönnt sich der Sommer aktuell eine Auszeit. Doch mit den Hundstagen ist bereits die nächste Hitzewelle im Anmarsch. In der Hochsommersonne wird das Auto schnell zum Brutkasten. Wirkliche Abkühlung verspricht bei Höchsttemperaturen von bis zu 60 Grad im Fahrzeuginnenraum lediglich die Klimaanlage. Rückblick Juli 2019: Mit Hoch Vera rollt eine extreme Hitzewelle über ganz Europa, auch in Deutschland klettern die Temperaturen über Tage auf über 40°. Zwar lässt es der Sommer in diesem Jahr im Vergleich milde angehen, doch mit den sogenannten Hundstagen, der Zeit zwischen dem 23. Juli und 23. August, steht die meteorologisch heißeste Phase des Jahres noch bevor. Während Freibad-Fans und Sonnenanbeter dann jubilieren, haben Autofahrer angesichts tropischer Verhältnisse im Fahrzeuginnenraum wenig zu lachen. Derweil haben derartige Bedingungen auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. So wird die drückende Hitze für Fahrer und Insassen zum Gesundheits- und Sicherheitsrisiko. Witterungsbedingte Ermüdungserscheinungen sowie nachlassende Konzentration am Steuer machen insbesondere längere Fahrten zur Herausforderung. „Schon Temperaturen ab 24 Grad im Fahrzeuginnenraum beeinträchtigen nachweislich das Reaktionsvermögen“, weiß Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum in Hockenheim. Vielen Autofahrern scheint im Sommer folglich die Klimaanlage als die höchste Errungenschaft der Fahrzeugelektronik. Doch mit der falschen Einstellung kann diese ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen. „Eine zu niedrige Innentemperatur begünstigt Erkältungen und kann zu Verspannungen der Muskulatur führen“, so Rudi Siefert. „Zudem reizt die durch die Klimaanlage ausgestoßene trockene Luft Schleimhäute und Atemwege.“ Laut Empfehlung des ADAC, sollte der Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur deshalb nie größer sein als sechs Grad. Bei Kurzfahrten sei es ohnehin ratsam, die Klimaanlage gar nicht erst einzuschalten und stattdessen die Fenster zu öffnen. „Zugluft ist die wesentlich umweltfreundlichere Alternative“, bestätigt auch Herr Siefert. „Die eingeschaltete Klimaanlage bedeutet je nach Technik und Einstellungen bereits auf 100 Kilometer einen Mehrverbrauch von bis zu zwei Litern. Der CO2-Ausstoß steigt dabei parallel zum Energieverbrauch.“ Wer am Steuer dennoch nicht auf die automatisierte Kühlung verzichten kann, sollte die Bedienung auch hinsichtlich der Wartung beherrschen: „Wenige Minuten vor Erreichen des Zielorts sollten Sie die Kühlung abschalten und lediglich das Gebläse weiterlaufen lassen, damit das Kondenswasser verdunstet. Ansonsten kommt es aufgrund der Restfeuchtigkeit im Lüftungssystem früher oder später zur Bildung übelriechender Bakterien und Pilze.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto

15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt Rudi Siefert, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so Rudi Siefert. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät Herr Siefert dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß Rudi Siefert. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. Herr Siefert appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt Rudi Siefert gerne persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.

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