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Motorradfahren mit dem Autoführerschein durch spezielle Schulung – ohne Prüfung!

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  • Voraussetzungen: Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mind. 5 Jahren, Mindestalter von 25 Jahren

  • Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125 ccm³ und max. 11 KW)

  • Gültigkeit: Nur innerhalb Deutschland

  • Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich

  • Ausbildung

    • Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

    • Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)

  • Prüfung: Keine erforderlich !

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Wir empfehlen vorher in einem Beratungsgespräch zu ermitteln welche Ausbildung im Einzelfall die vernünftigste ist, und mit welchen Kosten zu rechnen ist. 

FUNLEARN Theorieunterricht //Simulator Fahrstunden // Erste Hilfe Kurs // Aufbauseminare // B-196 // AGB // TÜV Süd Drivers Club